Verl, 21.10.2020
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
der Schulbeginn nach den Herbstferien steht unter dem Zeichen steigender Corona-Fallzahlen. Die Landesregierung hat deshalb heute beschlossen, die grundsätzliche Maskenpflicht wieder einzuführen.
Deshalb gilt nach den Herbstferien vorerst bis zu den Weihnachtsferien folgende Regelung:
Maskenpflicht
Grundsätzlich gilt in der Schule – sowohl im Gebäude als auch auf dem Schulhof – im Unterricht wie auch in den Pausen eine Maskenpflicht. Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Von den hier insgesamt beschriebenen Regelungen zum Tragen von Mund-Nase- Bedeckungen dürfen die Schulen nicht mit eigenen Regelungen abweichen.
Über die AHA–Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus stellt das Lüften von Unterrichtsräumen einen wirkungsvollen Beitrag zur Verringerung des Risikos einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole dar. Gemäß den durch das Umweltbundesamt formulierten Empfehlungen findet ein regelmäßiges Stoßlüften alle 20 Minuten, ein Lüften während der gesamten Pausen und Querlüftungen nach Möglichkeit statt.
Die weiteren Hygieneregeln (gymnasiumverl.de/hygieneregeln) haben außerdem weiterhin Bestand.
Wir hoffen sehr, dass diese Maßnahmen uns helfen, den Schulbetrieb nach den Herbstferien aufrecht erhalten zu können.
Freundliche Grüße,
Matthias Hermeler und Ares Rolf